In fast jedem Leben eines Menschen kommt es irgendwann zu dem Punkt, an dem er nicht mehr selbst für sich sorgen kann. Dann sind die älteren Menschen auf Ihre Angehörige angewiesen.
Eine Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds ist meist aus verschiedensten Gründen(z.B beruflich) nicht möglich. Die beste Lösung für diese Situation ist 24 Stunden Betreuung Zuhause.
Wenn man sich für die Hilfe einer 24 Stunden Pflegekraft entschieden hat, entstehen Fragen bezüglich der Finanzierung.
Welche Zuschüsse bekommt man und welche Ersparnisse sind möglich?
Pflegegrade: Wie viel Geld erhalten Sie bei welchen Pflegegrad im Monat (Ab 2017)
Pflegegrad |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | - 316,00 EUR | - 545,00 EUR | - 728,00 EUR | - 901,00 EUR |
Verhinderungspflegegeld | - 201,05 EUR | - 201,05 EUR | - 201,05 EUR | - 201,05 EUR |
Steuerliche Absetzbarkeit | - 333,33 EUR | - 333,33 EUR | - 333,33 EUR | - 333,33 EUR |
Pflegegeld & Verhinderungspflegegeld:
Bei einer 24 Stunden Seniorenbetreuung steht der zu betreuenden Person das Pflegegeld zu. Das Pflegegeld wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Das Pflegegeld ist von der anerkannten Pflegegrad und Erkrankung (Demenz) abhängig.
Außerdem können Sie auch weitere Leistungen für die Verhinderungspflege (derzeit bis zu 1.612 € jährlich) bei Ihrer Pflegekasse im Vorfeld beantragen.
Darüber hinaus ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.
50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für eine Verhinderungspflege ausgegeben werden. Es wird empfohlen für optimale Ergebnisse, Ihre möglichen Ansprüche direkt bei der Pflegekasse zu klären.
Mögliche Steuervorteile:
Die entstehende Betreuungskosten durch eine 24 Stunden Pflegekraft können bis zu 4.000 € mit der Einkommensteuer jährlich verrechnet werden.
Laut Gesetz können alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, bis zu einer Höhe von 4.000,- € jährlich steuerlich abgesetzt werden. Bitte beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater, unter welchen Voraussetzungen Sie die Betreuungskosten steuerlich absetzen können.